Der illegale Handel mit unterschlagenen Mietwagen sorgt für neue Aufmerksamkeit in der Reise- und Autovermietungsbranche. Ein aktueller Bericht von tagesschau.de vom 20. Januar 2026 beschreibt, dass Mietfahrzeuge nach einer Unterschlagung in den illegalen Handel gelangen können. Für Reisende ist das vor allem deshalb relevant, weil sie bei der Buchung meist nicht erkennen können, ob ein Fahrzeug ordnungsgemäß zur Flotte gehört.
Der Vorgang zeigt zugleich, wie wichtig nachvollziehbare Buchungen, dokumentierte Übergaben und eine sorgfältige Prüfung der Mietunterlagen sind. Urlauber und Geschäftsreisende können den illegalen Handel nicht selbst verhindern. Sie können aber darauf achten, nur bei seriösen Anbietern zu buchen und bei der Fahrzeugübernahme möglichst viele Informationen zu sichern.
Warum unterschlagene Mietwagen ein Problem für Reisende sind
Ein Mietwagen bleibt auch während der Vermietung Eigentum des Anbieters oder der jeweiligen Fahrzeuggesellschaft. Wird ein Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben und anschließend weiterverkauft oder weitervermittelt, entsteht ein rechtliches und organisatorisches Problem. Für Käufer oder spätere Nutzer ist unter Umständen nicht erkennbar, dass die Besitzverhältnisse ungeklärt sind.
Bei einer normalen Mietwagenbuchung erhalten Kunden dagegen einen Vertrag, eine Rechnung und Angaben zur Station oder zum Vermittler. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Nutzung des Fahrzeugs. Fehlen wichtige Dokumente oder weichen Angaben bei der Abholung stark von der Buchung ab, sollte der Vorgang vor der Fahrt geklärt werden.
Worauf Kunden bei der Buchung achten sollten
- Direkt beim Anbieter oder einem bekannten Vermittler buchen: Prüfen Sie Anbietername, Impressum, Kontaktmöglichkeiten und die Bedingungen für Kaution, Versicherung und Stornierung.
- Bestätigung und Zahlungsbeleg aufbewahren: Speichern Sie die Buchungsbestätigung, den Voucher, den Zahlungsnachweis und die Kontaktdaten der Station offline auf dem Smartphone.
- Fahrzeugdaten abgleichen: Bei der Abholung sollten Kennzeichen, Fahrzeugklasse und gegebenenfalls die im Vertrag genannte Modellgruppe nachvollziehbar sein.
- Keine inoffiziellen Nebenabsprachen akzeptieren: Zusatzkosten, Barzahlungen ohne Beleg oder eine Übergabe außerhalb der vereinbarten Station sollten vorab schriftlich erklärt werden.
Besonders bei sehr günstigen Angeboten ist nicht allein der Tagespreis entscheidend. Ein niedriger Grundpreis kann durch Kaution, Selbstbeteiligung, Zusatzfahrer, Tankregelung oder Gebühren für eine andere Rückgabestation deutlich steigen. Transparente Vertragsbedingungen sind daher ein wichtigerer Hinweis auf einen seriösen Ablauf als ein auffällig großer Rabatt.
Die Übergabe sollte dokumentiert werden
Vor dem Losfahren sollten Mieter den Zustand des Fahrzeugs gemeinsam mit dem Stationspersonal prüfen. Kratzer, Dellen, Schäden an Scheiben, Felgen und Reifen gehören in das Übergabeprotokoll. Zusätzlich empfiehlt es sich, das Fahrzeug mit Zeitstempel zu fotografieren. Die Bilder sollten das Kennzeichen, den Kilometerstand, die Tankfüllung und sichtbare Schäden zeigen.
Diese Dokumentation schützt nicht nur vor späteren Streitigkeiten über neue Beschädigungen. Sie hilft auch dabei, eindeutig festzuhalten, welches Fahrzeug tatsächlich übergeben wurde. Sind Fahrzeugpapiere, Mietvertrag oder Schlüssel nicht plausibel zugeordnet, sollte der Kunde vor der Abfahrt nachfragen und die Klärung schriftlich festhalten.
Was bei Auffälligkeiten sinnvoll ist
Reisende sollten ein Fahrzeug nicht einfach übernehmen, wenn zentrale Angaben fehlen oder die Abholung deutlich von der Buchung abweicht. Bei Unsicherheiten ist zunächst die offizielle Station oder die im Vertrag genannte Kundenbetreuung zu kontaktieren. Wichtig ist, nicht nur über eine private Telefonnummer oder einen Messenger zu kommunizieren, sondern zusätzlich eine nachvollziehbare schriftliche Spur zu behalten.
Wenn ein Anbieter die Übergabe ohne nachvollziehbare Unterlagen verlangt, eine hohe Zahlung ohne Quittung fordert oder die Rückgabe an einem unerwarteten Ort anordnet, sollten Kunden den Vorgang prüfen lassen. Bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat kommen die örtliche Polizei und der jeweilige Vermieter als Ansprechpartner infrage. Eine eigenständige Konfrontation mit unbekannten Personen ist dagegen nicht ratsam.
Rückgabe und Nachweise sichern
Auch bei der Rückgabe endet die Verantwortung nicht mit der Abgabe der Schlüssel. Mieter sollten sich bestätigen lassen, wann und wo das Fahrzeug zurückgegeben wurde. Bei einer Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten sind Fotos vom abgestellten Fahrzeug, vom Kilometerstand, von der Tankfüllung und vom Parkplatz hilfreich. Falls ein Schlüsselkasten genutzt wird, sollte der Einwurf nach den Vorgaben des Anbieters erfolgen.
Die Nachricht über den illegalen Handel mit unterschlagenen Mietwagen ist kein Anlass, jede Mietwagenbuchung grundsätzlich infrage zu stellen. Sie macht aber deutlich, dass klare Verträge, offizielle Kontaktwege und eine dokumentierte Fahrzeugübergabe zum normalen Reise-Check gehören sollten. Wer diese Schritte einhält, verbessert seine Position bei Rückfragen und reduziert das Risiko, bei Unstimmigkeiten ohne Nachweise dazustehen.

